Invalidenrente
Um eine Schweizer Invalidenrente zu beziehen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- vollendetes 18. Lebensjahr
- mindestens 40% Arbeits- und Erwerbsunfähigkeit während eines Jahres ohne Unterbrechung
Es gibt zwei Rentensysteme, die vom Zeitpunkt des Anspruchsbeginns abhängen:
Der Invaliditätsgrad der gewährten Leistungen wird nach den geltenden schweizerischen Rechtsvorschriften beurteilt und hängt in keiner Weise von den Entscheidungen der Sozialversicherung des Herkunfts- oder Wohnsitzlandes des Versicherten ab.
Nützliche Dokumente: