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Veröffentlicht am 24. Juni 2025

Invalidenrente

Um eine Schweizer Invalidenrente zu beziehen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • vollendetes 18. Lebensjahr
  • mindestens 40% Arbeits- und Erwerbsunfähigkeit während eines Jahres ohne Unterbrechung

Es gibt zwei Rentensysteme, die vom Zeitpunkt des Anspruchsbeginns abhängen:

Der Invaliditätsgrad der gewährten Leistungen wird nach den geltenden schweizerischen Rechtsvorschriften beurteilt und hängt in keiner Weise von den Entscheidungen der Sozialversicherung des Herkunfts- oder Wohnsitzlandes des Versicherten ab.

Nützliche Dokumente:

4.04.d (ahv-iv.ch)