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Zahlung der individuellen AHV/IV-Leistungen

Die Sektion «Zahlung der individuellen AHV/IV-Leistungen» ist zuständig für die Registrierung, die Prüfung und die Zahlung der Rechnungen überwiegend in elektronischer Form für die individuellen AHV/IV-Leistungen, welche die 27 Schweizer IV‑Stellen ausrichten.

Die ausgerichteten Leistungen können unterschiedlicher Art sein, wie etwa medizinische Leistungen von Ärzten und Ärztinnen, Therapeuten und Therapeutinnen oder Spitälern, Abklärungs- und Eingliederungsmassnahmen, Reisekosten bei Eingliederungsmassnahmen, AHV- und IV-Hilfsmittel.

Nach Erhalt der Rechnung werden diese von der zuständigen kantonalen IV-Stelle im Rahmen eines digitalen Validierungsprozesses freigegeben. Anschliessend führt die Sektion «Zahlung der individuellen AHV/IV‑Leistungen» Tarifkontrollen durch, bevor die Rechnungen bezahlt werden.

Im Jahr 2025 wurden 2,4 Millionen Rechnungen geprüft, davon wurden 2,2 Millionen zentral durch die Sektion PPI in der ganzen Schweiz bezahlt, was einem Betrag von 3,1 Milliarden Schweizer Franken entspricht. Der oben beschriebene gemeinsame Rechnungsprozess der Sektion PPI und der kantonalen IV-Stellen ist zu über 90 % digitalisiert.