Höhe der Beiträge
Die Höhe des Beitrags zur freiwilligen AHV/IV wird von der Schweizerischen Ausgleichskasse festgelegt.
Berechnung des Beitrags zur freiwilligen AHV/IV
Der Beitrag wird aufgrund Ihrer beruflichen Situation im Ausland und nach den Beitragstabellen der freiwilligen AHV/IV berechnet.
Der Mindestbeitrag beträgt CHF 1'060.50/Jahr (inkl. Verwaltungskosten von 5 %).
Sie üben eine Erwerbstätigkeit im Ausland aus
- Sie sind Arbeitnehmer: Ihr Beitrag beläuft sich auf 10.1 % des Bruttoeinkommens zuzüglich + 5 % Verwaltungskosten
- Sie sind selbstständig: Ihr Beitrag beläuft sich auf 10.1 % des Nettogewinns zuzüglich + 5 % Verwaltungskosten
Ihr Unternehmen ist eine Aktiengesellschaft (AG) oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Ihre Beiträge zur freiwilligen AHV/IV werden auf Grundlage Ihres Gehalts festgelegt.
Berechnungsbeispiel (1)
Sie sind angestellt oder selbständigerwerbend und Ihr Einkommen/Gewinn im Jahr beträgt CHF 100'000.-.
Das jährliche Bruttoeinkommen/der jährliche Nettogewinn in Fremdwährung wird zum Jahresdurchschnittskurs in Schweizer Franken umgerechnet.
Eine Vergleichsberechnung zwischen Einkommen und Vermögen muss durchgeführt werden, wenn Sie
- weniger als 9 Monate pro Jahr arbeiten
- mit einem Beschäftigungsgrad von weniger als 50 % arbeiten
Sie sind im Ausland nicht erwerbstätig
- Sie sind ledig:
Ihr Beitrag wird aufgrund des Vermögens und des Renteneinkommens berechnet. - Sie sind verheiratet:
Ihr Beitrag wird aufgrund der Hälfte des Vermögens und der Hälfte des Renteneinkommens berechnet.
Sie sind versichert, aber von der Beitragszahlung befreit, wenn Ihr Ehepartner in der AHV/IV versichert ist und als erwerbstätige Person mindestens den doppelten Mindestbeitrag zahlt.
Berechnungsbeispiel (2)
- Das Vermögen als Ehepaar beläuft sich auf CHF 640’000
- Ihr Ehepartner arbeitet und sein Jahresgehalt beträgt CHF 61’400