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Achtung vor Betrug!

Derzeit kursieren Phishing-E-Mails im Namen der AHV.

Aktualisiert am 29. Sept. 2026

Die E-Mails wollen die Zielperson dazu bewegen ihren AHV-Versicherungsausweis online zu erneuern, da dieser abgelaufen sei. In Wahrheit versuchen Cyberkriminelle so, an sensible Daten zu gelangen.

Veröffentlicht am 27. März 2025

Höhe der Beiträge

Die Höhe des Beitrags zur freiwilligen AHV/IV wird von der Schweizerischen Ausgleichskasse festgelegt.

Berechnung des Beitrags zur freiwilligen AHV/IV

Der Beitrag wird aufgrund Ihrer beruflichen Situation im Ausland und nach den Beitragstabellen der freiwilligen AHV/IV berechnet.

Der Mindestbeitrag beträgt CHF 1'060.50/Jahr (inkl. Verwaltungskosten von 5 %).

Sie üben eine Erwerbstätigkeit im Ausland aus

  • Sie sind Arbeitnehmer: Ihr Beitrag beläuft sich auf 10.1 % des Bruttoeinkommens zuzüglich + 5 % Verwaltungskosten

  • Sie sind selbstständig: Ihr Beitrag beläuft sich auf 10.1 % des Nettogewinns zuzüglich + 5 % Verwaltungskosten

Ihr Unternehmen ist eine Aktiengesellschaft (AG) oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Ihre Beiträge zur freiwilligen AHV/IV werden auf Grundlage Ihres Gehalts festgelegt.

Berechnungsbeispiel (1)

Sie sind angestellt oder selbständigerwerbend und Ihr Einkommen/Gewinn im Jahr beträgt CHF 100'000.-.

Das jährliche Bruttoeinkommen/der jährliche Nettogewinn in Fremdwährung wird zum Jahresdurchschnittskurs in Schweizer Franken umgerechnet.

Eine Vergleichsberechnung zwischen Einkommen und Vermögen muss durchgeführt werden, wenn Sie

  • weniger als 9 Monate pro Jahr arbeiten
  • mit einem Beschäftigungsgrad von weniger als 50 % arbeiten

Sie sind im Ausland nicht erwerbstätig

  • Sie sind ledig:
    Ihr Beitrag wird aufgrund des Vermögens und des Renteneinkommens berechnet.

  • Sie sind verheiratet:
    Ihr Beitrag wird aufgrund der Hälfte des Vermögens und der Hälfte des Renteneinkommens berechnet.

    Sie sind versichert, aber von der Beitragszahlung befreit, wenn Ihr Ehepartner in der AHV/IV versichert ist und als erwerbstätige Person mindestens den doppelten Mindestbeitrag zahlt.

Berechnungsbeispiel (2)

  • Das Vermögen als Ehepaar beläuft sich auf CHF 640’000
  • Ihr Ehepartner arbeitet und sein Jahresgehalt beträgt CHF 61’400

Zusätzliche Informationen