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Veröffentlicht am 27. März 2025

Höhe der Beiträge

Die Höhe des Beitrags zur freiwilligen AHV/IV wird von der Schweizerischen Ausgleichskasse festgelegt.

Berechnung des Beitrags zur freiwilligen AHV/IV

Der Beitrag wird aufgrund Ihrer beruflichen Situation im Ausland und nach den Beitragstabellen der freiwilligen AHV/IV berechnet.

Der Mindestbeitrag beträgt CHF 1'060.50/Jahr (inkl. Verwaltungskosten von 5 %).

Sie üben eine Erwerbstätigkeit im Ausland aus

  • Sie sind Arbeitnehmer: Ihr Beitrag beläuft sich auf 10.1 % des Bruttoeinkommens zuzüglich + 5 % Verwaltungskosten

  • Sie sind selbstständig: Ihr Beitrag beläuft sich auf 10.1 % des Nettogewinns zuzüglich + 5 % Verwaltungskosten

Ihr Unternehmen ist eine Aktiengesellschaft (AG) oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Ihre Beiträge zur freiwilligen AHV/IV werden auf Grundlage Ihres Gehalts festgelegt.

Berechnungsbeispiel (1)

Sie sind angestellt oder selbständigerwerbend und Ihr Einkommen/Gewinn im Jahr beträgt CHF 100'000.-.

Das jährliche Bruttoeinkommen/der jährliche Nettogewinn in Fremdwährung wird zum Jahresdurchschnittskurs in Schweizer Franken umgerechnet.

Eine Vergleichsberechnung zwischen Einkommen und Vermögen muss durchgeführt werden, wenn Sie

  • weniger als 9 Monate pro Jahr arbeiten
  • mit einem Beschäftigungsgrad von weniger als 50 % arbeiten

Sie sind im Ausland nicht erwerbstätig

  • Sie sind ledig:
    Ihr Beitrag wird aufgrund des Vermögens und des Renteneinkommens berechnet.

  • Sie sind verheiratet:
    Ihr Beitrag wird aufgrund der Hälfte des Vermögens und der Hälfte des Renteneinkommens berechnet.

    Sie sind versichert, aber von der Beitragszahlung befreit, wenn Ihr Ehepartner in der AHV/IV versichert ist und als erwerbstätige Person mindestens den doppelten Mindestbeitrag zahlt.

Berechnungsbeispiel (2)

  • Das Vermögen als Ehepaar beläuft sich auf CHF 640’000
  • Ihr Ehepartner arbeitet und sein Jahresgehalt beträgt CHF 61’400

Zusätzliche Informationen