Ergänzungsleistungsregister
Das Ergänzungsleistungsregister existiert seit dem 1. Januar 2018. Sein Hauptzweck ist die Erfassung der Beträge und Berechnungsgrundlagen aller durch die Kantone an Berechtigte ausbezahlten Ergänzungsleistungen zu den AHV/IV-Renten. Neu ausgerichtete Leistungen, Mutationen und die Aufhebung von Leistungen werden dem Register jeden Monat elektronisch gemeldet.
Identifikation der Durchführungsstellen
Die Kontaktdaten zu allen registrierten Nummern werden durch die ZAS verwaltet und zusammen mit den Identifikationsnummern im Internet publiziert. Alle Kontaktdatenänderungen müssen der ZAS mitgeteilt werden.
Liste der Durchführungsstellen
Gesetzgebung, fachliche Grundlagen
Das Ergänzungsleistungsregister ist Gegenstand des Artikels 26b des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung, der am 1. Januar 2012 in Kraft getreten ist.
Die Wegleitung über die Ergänzungsleistungen ist auf der Internetseite für die Anwendung der Sozialversicherungen zusammengefasst und dort vom BSV veröffentlicht.
Wegleitung über die Ergänzungsleistungen
Leitfaden Ergänzungsleistungen zur AHV und IV
Datenaustausch, technische Grundlagen
Im Folgenden finden Sie alle technischen Informationen, die für einen Datenaustausch zwischen den Durchführungsstellen und dem Register notwendig sind.
Kontakt
Tel. 058 461 91 93
Öffnungszeiten: Vormittags: 9.00–12.00 Uhr Nachmittags: 14.00–16.00 Uhr
Anschrift:
Finanzen und Zentralregister
FZR Kontrollbüro Ergänzungsleistungsregister
Avenue Edmond-Vaucher
18 Postfach 3000
1211 Genf 2