Elektronische Rechnungsstellung für Leistungserbringer
Die elektronische Rechnungsstellung an die Invalidenversicherung (IV) basiert auf einheitlichen Vorgaben, die eine effiziente und sichere Rechnungsverarbeitung gewährleisten.
Die elektronische Rechnungsstellung wird ab dem 1. Januar 2027 für alle Leistungserbringer der IV verpflichtend sein.
Die Rechnungen müssen den XML-Standards des Forumdatenaustausch entsprechen und über einen von der Zentralen Ausgleichsstelle anerkannten Datenübermittler bei dieser eingehen.
Welche Vorteile bietet die elektronische Rechnungsstellung?
- Schnellere Bearbeitung und Zahlung
- Benachrichtigung per E-Mail, falls die IV die Zahlung ablehnt
- Kostengünstig und umweltschonend
- Einfache Identifikation der Teilnehmenden mit einer GLN (Global Location Number).
- Diese finden Sie kostenlos unter folgendem Link: www.refdata.ch
Worauf ist zu achten?
Gemeinsamer Rechnungsempfänger für alle Kantone: GLN 7601003002751 (Zentrale Ausgleichsstelle, Genf).
Die 14-stellige Verfügungsnummer (Bsp. 3XX20201234567) oder die 6-stellige Nummer für Versichertenberichte (Bsp. 3XX280) muss zwingend auf der Rechnung aufgeführt werden.
Welche Software wählen?
- Wenn Sie auch den Kranken- und Unfallversicherungen E-Rechnungen schicken, verfügen Sie bereits über eine geeignete Software.
- Wenn Sie der IV nur ein kleines jährliches Volumen in Rechnung stellen, können Sie Ihre Rechnungen online erfassen unter: Medical Invoice
- Wenn Sie der IV ein grosses jährliches Volumen in Rechnung stellen und noch keinen Zugriff auf eine entsprechende Software haben, müssen Sie Ihr ERP für die Erstellung von elektronischen Rechnungen anpassen. Kontaktieren Sie uns, um weitere Informationen zu erhalten.