Deklarieren des Einkommens und des Vermögens
Als versicherte Person müssen Sie jährlich Ihr Einkommen und/oder Vermögen angeben, um die Höhe Ihrer Beiträge zu bestimmen.
Wie erhält man die Einkommens- und Vermögenserklärung (E+V)?
- Sie erhalten jedes Jahr im Dezember Ihre E+V-Erklärung entweder per E-Mail oder per Post.
- Falls Sie Ihre E+V-Erklärung nicht erhalten haben, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail oder Post
- Die E+V-Erklärung werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.
Wie wird die E+V-Erklärung ausgefüllt?
- Je nach Ihrer beruflichen Situation im Ausland: mit oder ohne Erwerbstätigkeit
- Wenn Sie weniger als 9 Monate oder mit einem Beschäftigungsgrad von weniger als 50 % gearbeitet haben, geben Sie bitte Ihr Einkommen und Vermögen an.
- Eine Kopie der Belege muss der V+E beigelegt werden
Wie wird die E+V-Erklärung übermittelt?
Online: via eCdC-Portal
- Nur Versicherte der freiwilligen AHV/IV, die bei einer schweizerischen konsularischen Vertretung registriert sind, haben Zugang zum eCdC-Portal.
- Studierende, die dem Tarif der obligatorischen AHV/IV/EO angeschlossen sind, haben keinen Zugang zum eCdC-Portal.
Per E-mail im PDF-Format
Per Briefpost an:
Schweizerische Ausgleichskasse SAK
Freiwillige Versicherung - Beiträge
Avenue Edmond-Vaucher 18
Postfach 3100
1211 Genf 2
Schweiz
Verwenden Sie beim Versenden keine Heftklammern, Büroklammern, Post-it-Zettel, Textmarker und Bleistifte:
Einsendefrist
Die Frist für die Übermittlung Ihrer E+V-Erklärung ist der 31. März des Folgejahres.
Folgen einer verspäteten Einsendung:
- Ende April – Erste Erinnerung
- Ende Juni – Zweite Erinnerung
- Ende August – Veranlagung von Amts wegen
- Ende Dezember – Ausschluss aus der freiwilligen Versicherung