Veröffentlicht am 20. Mai 2026
Betrugsbekämpfung bei der SAK
Die Schweizerische Ausgleichskasse (SAK) setzt sich aktiv für die Bekämpfung des Versicherungsbetrugs ein und nimmt Hinweise auf mögliche Missbrauchsfälle entgegen.
Ein Betrugsfall liegt vor, wenn eine Person:
- versucht, zu Unrecht Leistungen zu erhalten, oder
- die Versicherung täuscht oder ihr gegenüber eine Information unterlässt, um eine Leistung zu Unrecht weiterhin beziehen zu können.
Jede Person, die eine Leistung erhält (ob für sich selbst oder jemand anderen), auf die sie keinen Anspruch hat, indem sie falsche oder unvollständige Angaben macht oder andere Mittel (z. B. gefälschte Dokumente) dafür einsetzt, begeht eine Straftat.
Nachgewiesene Betrugsfälle sind nach wie vor relativ selten, bei der SAK gilt jedoch die Nulltoleranz: Es geht um die Solidarität unter den Versicherten und um das Vertrauen der Allgemeinheit in gut funktionierende Sozialwerke.
Um jeglichen Schaden für den AHV-Fonds zu vermeiden, engagiert sich die SAK entschlossen für die Bekämpfung des Sozialbetrugs. Sie führt vor der Gewährung von Leistungen umfassende Kontrollen durch, sowohl durch regelmässige Überprüfungen als auch durch Untersuchungen bei Verdacht auf Betrug.
Ebenso kann die SAK, Fachleute wie Vertrauensanwältinnen und -anwälte beiziehen, um ihre Kontrollen durchzuführen.
Einen Verdachtsfall können Sie uns über einen der folgenden Kanäle melden:
Per E-Mail avs-bls@zas.admin.ch
Per Post an die folgende Adresse:
Schweizerische Ausgleichskasse
Av. Edmond-Vaucher 18
Postfach 3100
1211 Genf 2
SuissePer Telefon +41 58 461 91 11
Per Kontaktformular unten.
Jeder Verdachtsfall wird von Fachleuten betreut und untersucht. Aufgrund der Schweigepflicht im Zusammenhang mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes können Sie jedoch nicht über das weitere Verfahren informiert werden.
- Ein Versicherter hat über mehrere Jahre hinweg eine bestimmte Anzahl an Kindern (von verschiedenen Müttern) als seine Kinder gemeldet und die Auszahlung von Kinderrenten an ihn beantragt. In Anbetracht des hohen Altersunterschieds zwischen dem Versicherten und den angeblichen Müttern wurden DNA-Tests durchgeführt, um die Abstammung der Kinder zu überprüfen. Unter den gemeldeten Kindern war letztendlich nur ein einziges Mädchen wirklich sein leibliches Kind. Die zu Unrecht ausgezahlten Leistungen wurden zurückgefordert.
- Zwei angebliche Medizinstudenten haben regelmässig Immatrikulationsbestätigungen einer Universität vorgelegt. Nähere Kontrollen haben gezeigt, dass diese Bestätigungen (wie auch die gesamte damit zusammenhängende vorgelegte Dokumentation) gefälscht waren. Es wurde ein Verwaltungs- bzw. Rückforderungsverfahren eingeleitet, und der Sachverhalt wurde dem Strafgericht gemeldet. Gegen die Personen, die sich unrechtmässig bereichert hatten, wurde eine Strafanzeige eingereicht, und die ausgezahlten Leistungen wurden von ihnen zurückgefordert.
- Tod einer Versicherten, Mutter eines Sohnes und Bevollmächtigten in der Schweiz. Die SAK erhält regelmässig Lebensbescheinigungen, die von den zuständigen ausländischen Behörden attestiert worden waren. Der Bevollmächtigte behauptet, dass eine Überweisung an ihn angebracht wäre, da seine Mutter nicht mehr in der Lage sei, ihre Leistungen selbst zu verwalten. Die Leistungen wurden daher in den letzten Jahren auf das Bankkonto des Sohnes überwiesen. Der Bevollmächtigte hat es also durch ein Lügenkonstrukt geschafft, seine Mutter mehrere Jahre lang «am Leben zu erhalten» und sich damit unrechtmässig zu bereichern. Die zu Unrecht ausgezahlten Leistungen wurden zurückgefordert, und es wurde eine Strafanzeige eingereicht.
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