Berufliche Eingliederungsmassnahmen – Tarif 904
Rechnungsanforderungen für die elektronische Rechnungsstellung
Grundsatz
- Pro Verfügungsnummer reicht der Leistungserbringer maximal eine Rechnung pro Kalendermonat ein.
- Bei einer Rechnung, die einen Zeitraum von mehreren Monaten umfasst, werden in der Rechnung die Anzahl Entschädigungseinheiten pro Monat aufgeführt (siehe nachfolgende Beispiele).
Abrechnung nach Entschädigungseinheit
- Entschädigungseinheit Fallpauschale (90x.xxx.1): Anfangsdatum der Massnahme, in der Regel einmalige Verrechnung. Falls Akontozahlung: Aufführen auf Rechnung für welchen Teil (Anfangs- und Enddatum)
Beispiel 1: einmalige Verrechnung
- Entschädigungseinheit Monatspauschale (90x.xxx.2): Anfangs- und Enddatum pro Kalendermonat (mehrere Kalendermonate sind einer Rechnung einzeln aufzuführen)
Beispiel: Ganze Monate inkl. Pro Rata im dritten Monat aufgrund eines Abbruchs
- Entschädigungseinheit Wochenpauschale (90x.xxx.3): Anfangs- und Enddatum pro Kalendermonat, Anzahl aufeinanderfolgende Wochen pro Kalendermonat. Keine halben Wochen, sondern angebrochene Wochen im Folgemonat aufführen.
Beispiel:
- Entschädigungseinheit Tagespauschale (90x.xxx.4): Anfangs- und Enddatum pro Kalendermonat, Anzahl Tage pro Kalendermonat
Beispiel:
- Entschädigungseinheit Stundenpauschale (90x.xxx.5): Datum und Anzahl Stunden pro Tag, an dem die Leistung erbracht wurde.
Beispiel: