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Veröffentlicht am 17. Dezember 2021

Ausländische Invaliditätsrente beantragen

Sie wohnen in der Schweiz und möchten eine Rente aus einem anderen Land beantragen.

Antrag an einen EU- oder EFTA-Staat

Sie wohnen in der Schweiz und haben die Staatsangehörigkeit der Schweiz oder eines EU/EFTA-Staates

Der Antrag muss bei der IV-Stelle Ihres Wohnsitzkantons eingereicht werden.

IV-Stellen

Sie sind Grenzgänger/in

Der Antrag muss bei der IV-Stelle desjenigen Kantons eingereicht werden, in welchem Sie eine Erwerbstätigkeit ausüben oder zuletzt ausgeübt haben.

Wenn Sie eine berufliche Tätigkeit ausserhalb der Schweiz aufgenommen oder das Grenzgebiet verlassen haben, müssen Sie Ihren Antrag in dem EU-/EFTA-Land stellen, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben.

Adressen ausländischer Ministerien und Verbindungsstellen

Antrag an ein Land, mit dem die Schweiz ein bilaterales Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat

Bilaterales Sozialversicherungsabkommen

Bitte senden Sie uns Ihre Anfrage an folgende Adresse:

Schweizerische Ausgleichskasse
Internationale Verwaltungshilfe
Postfach 3100
1211 Genf 2
Schweiz

Antrag an ein anderes Land

Sie möchten einen Antrag aus einem Land stellen, mit dem die Schweiz kein bilaterales Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat.
Bitte wenden Sie sich an die Botschaft dieses Landes:

Ausländische Vertretungen in der Schweiz