Ausländische Invaliditätsrente beantragen
Sie leben in der der Schweiz und möchten eine Rente aus dem Ausland beantragen.
Antrag an einen EU- oder EFTA-Staat
Sie wohnen in der Schweiz und haben die Staatsangehörigkeit der Schweiz oder eines EU/EFTA-Staates
Der Antrag muss bei der IV-Stelle Ihres Wohnsitzkantons eingereicht werden.
Sie sind Grenzgänger/in
Der Antrag muss bei der IV-Stelle desjenigen Kantons eingereicht werden, in welchem Sie eine Erwerbstätigkeit ausüben oder zuletzt ausgeübt haben.
Wenn Sie eine berufliche Tätigkeit ausserhalb der Schweiz aufgenommen oder das Grenzgebiet verlassen haben, müssen Sie Ihren Antrag in dem EU-/EFTA-Land stellen, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben.
Adressen ausländischer Ministerien und Verbindungsstellen
Antrag an ein Land, mit dem die Schweiz ein bilaterales Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat
Bilaterales Sozialversicherungsabkommen
Eine Leistung aus dem Ausland erhalten
Bitte laden Sie die für Ihren Antrag erforderlichen Unterlagen direkt auf den eServices von eCdC hoch.
Bitte senden Sie uns die vollständig ausgefüllten Unterlagen an folgende Adresse zurück:
Schweizerische Ausgleichskasse
Internationale Verwaltungshilfe
Postfach 3100
1211 Genf 2
Schweiz
Antrag an ein anderes Land
Sie möchten einen Antrag aus einem Land stellen, mit dem die Schweiz kein bilaterales Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat.
Bitte wenden Sie sich an die Botschaft dieses Landes: