Ausländische Invaliditätsrente beantragen
Sie wohnen in der Schweiz und möchten eine Rente aus einem anderen Land beantragen.
Antrag an einen EU- oder EFTA-Staat
Sie wohnen in der Schweiz und haben die Staatsangehörigkeit der Schweiz oder eines EU/EFTA-Staates
Der Antrag muss bei der IV-Stelle Ihres Wohnsitzkantons eingereicht werden.
Sie sind Grenzgänger/in
Der Antrag kann eingereicht werden:
- im Wohnsitzland
- bei der IV-Stelle des Kantons, in welchem Sie eine Erwerbstätigkeit ausüben
Wenn Sie eine berufliche Tätigkeit ausserhalb der Schweiz aufgenommen haben, müssen Sie Ihren Antrag in dem EU-/EFTA-Land stellen, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben.
Adressen ausländischer Ministerien und Verbindungsstellen
Antrag an ein Land, mit dem die Schweiz ein bilaterales Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat
Bilaterales Sozialversicherungsabkommen
Bitte senden Sie uns Ihre Anfrage an folgende Adresse:
Schweizerische Ausgleichskasse
Internationale Verwaltungshilfe
Postfach 3100
1211 Genf 2
Schweiz
Antrag an ein anderes Land
Sie möchten einen Antrag aus einem Land stellen, mit dem die Schweiz kein bilaterales Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat.
Bitte wenden Sie sich an die Botschaft dieses Landes: