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Veröffentlicht am 9. Oktober 2025

Ausländische Alters- und Hinterlassenenrente beantragen

Sie leben in der der Schweiz und möchten eine Rente aus dem Ausland beantragen.

Antrag an einen EU/EFTA-Staat

Sie wohnen in der Schweiz, sind Schweizer Staatsangehöriger oder Staatsangehöriger eines EU-/EFTA-Landes.

Bitte wenden Sie sich an die letzte kontoführende Ausgleichskasse.

Für Ehepaare: Falls Ihr Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin bereits eine AHV-Rente bezieht, wenden Sie sich an an diejenige Ausgleichskasse, die diese Rente ausrichtet.

Verbandsausgleichskassen und Kantonale Ausgleichskassen

InfoRegister - Meine kontoführenden Kassen

Antrag an ein Land, mit dem die Schweiz ein bilaterales Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat

Bilaterales Sozialversicherungsabkommen

Bitte laden Sie die Dokumente herunter und reichen Sie sie vollständig ausgefüllt bei den eSercices von eCdC ein:

Eine Leistung aus dem Ausland erhalten

Antrag an ein anderes Land

Sie möchten einen Antrag für ein Land stellen, mit dem die Schweiz kein bilaterales Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat. Bitte wenden Sie sich an die Botschaft dieses Landes:

Ausländische Vertretungen in der Schweiz