Ausländische Alters- und Hinterlassenenrente beantragen
Sie leben in der der Schweiz und möchten eine Rente aus dem Ausland beantragen.
Antrag an einen EU/EFTA-Staat
Sie wohnen in der Schweiz, sind Schweizer Staatsangehöriger oder Staatsangehöriger eines EU-/EFTA-Landes.
Bitte wenden Sie sich an die letzte kontoführende Ausgleichskasse.
Für Ehepaare: Falls Ihr Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin bereits eine AHV-Rente bezieht, wenden Sie sich an an diejenige Ausgleichskasse, die diese Rente ausrichtet.
Verbandsausgleichskassen und Kantonale Ausgleichskassen
InfoRegister - Meine kontoführenden Kassen
Antrag an ein Land, mit dem die Schweiz ein bilaterales Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat
Bilaterales Sozialversicherungsabkommen
Bitte laden Sie die Dokumente herunter und reichen Sie sie vollständig ausgefüllt bei den eSercices von eCdC ein:
Eine Leistung aus dem Ausland erhalten
Antrag an ein anderes Land
Sie möchten einen Antrag für ein Land stellen, mit dem die Schweiz kein bilaterales Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat. Bitte wenden Sie sich an die Botschaft dieses Landes: