Ausländische Alters- und Hinterlassenenrente beantragen
Sie wohnen in der Schweiz und möchten eine Rente aus einem anderen Land beantragen.
Antrag an einen EU/EFTA-Staat
Sie wohnen in der Schweiz, sind Schweizer Staatsangehöriger oder Staatsangehöriger eines EU-/EFTA-Landes.
Bitte wenden Sie sich an die letzte kontoführende Ausgleichskasse.
Für Ehepaare: Falls Ihr Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin bereits eine AHV-Rente bezieht, wenden Sie sich an an diejenige Ausgleichskasse, die diese Rente ausrichtet.
Verbandsausgleichskassen und Kantonale Ausgleichskassen
InfoRegister - Meine kontoführenden Kassen
Antrag an ein Land, mit dem die Schweiz ein bilaterales Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat
Antrag an ein anderes Land
Sie möchten einen Antrag für ein Land stellen, mit dem die Schweiz kein bilaterales Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat. Bitte wenden Sie sich an die Botschaft dieses Landes: