Änderung der Zahlungsadresse der Rente
Eine Änderung der Bank- oder Postverbindung für einen Bezüger einer AHV/IV-Rente, die von der Schweizerischen Ausgleichskasse ausbezahlt wird, muss gemeldet werden.
Es werden keine Änderungen der Zahlungsadresse per Telefon vorgenommen
Senden Sie uns das untenstehende Formular vollständig ausgefüllt, datiert und unterschrieben über das Kontaktformular eCdC, per E-Mail oder per Post zusammen mit einer Kopie Ihres Personalausweises zu.
Ausnahme: Um Ihre Leistung auf ein Konto in Italien zu erhalten, füllen Sie bitte das folgende spezielle Formular aus:
Informationen über die Auszahlung der Rente
Auszahlungsdaten der AHV- und IV-Renten