Änderung der Wohnsitz-, Korrespondenz-, E-Mail-Adresse
Bezüger einer AHV/IV-Leistung, die von der Schweizerischen Ausgleichskasse ausbezahlt wird, müssen jede Änderung ihrer Adresse melden.
Telefonische Ankündigungen können nicht berücksichtigt werden.
Online
Ändern Sie Ihre Wohn-, Korrespondenz- oder E-Mail-Adresse direkt im eCdC-Onlineportal.
Per Formular
Melden Sie uns Ihre neue Adresse per E-Mail oder Brief mithilfe des unterschriebenen Formulars und einer Kopie eines Ausweisdokumentes (Personalausweis oder Reisepass).