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Veröffentlicht am 11. Februar 2025

Änderung der bevollmächtigten Person oder der gesetzlichen Vertretung

Ein Wechsel des Bevollmächtigten oder des gesetzlichen Vertreters für einen Bezüger einer AHV/IV-Rente, die von der Schweizerischen Ausgleichskasse ausbezahlt wird, muss gemeldet werden.

Telefonisch werden keine Änderungen des Bevollmächtigten oder des gesetzlichen Vertreters vorgenommen.

Die Daten des Bevollmächtigten oder des gesetzlichen Vertreters mit dem folgenden Formular gemeldet werden:

Die Änderung der Adresse des Bevollmächtigten oder des gesetzlichen Vertreters muss mit dem folgenden Formular gemeldet werden:

Senden Sie uns das Dokument zusammen mit einer Kopie des Personalausweises der versicherten Person und des Bevollmächtigten oder gesetzlichen Vertreters über das Kontaktformular eCdC, per E-Mail oder per Post:

Schweizerische Ausgleichskasse SAK
AHV-Leistungen
Av. Edmond-Vaucher 18
Postfach 3100
1211 Genf 2
Schweiz