Zum Hauptinhalt springen

Veröffentlicht am 16. Juni 2021

AHV/IV im schweizerischen Sozialversicherungssystem

Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) sowie die Invalidenversicherung (IV) bilden zusammen die 1. Säule der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge, die Teil des schweizerischen Systems der Sozialen Sicherheit ist. Die ZAS ist unter anderem im Rahmen dieser 1. Säule tätig.

Das schweizerische Sozialversicherungssystem wird in fünf Bereiche unterteilt:

  • die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (Dreisäulensystem),
  • der Schutz vor Folgen einer Krankheit und eines Unfalls,
  • der Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft,
  • die Arbeitslosenversicherung,
  • die Familienzulagen.

Diese Versicherungen leisten den Betroffenen sowie deren Familienangehörigen Schutz, indem sie Leistungen wie Renten, Erwerbsersatz und Familienzulagen ausrichten oder indem sie beispielsweise bei Krankheit und Unfall Kosten tragen.