Veröffentlicht am 5. März 2026
AHV-Nummer
Die AHV-Nummer ist ein administrativer Identifikator für natürliche Personen. Sie wird von der Zentralen Ausgleichsstelle AHV/IV bekannt gegeben und verwaltet. Sie steht allen Organisationen zur Verfügung, bei denen eine gesetzliche Grundlage für die systematische Verwendung besteht.
Die AHV-Nummer soll eine natürliche Person in kurzer, eindeutiger und dauerhafter Form identifizieren.
Seine Vorteile sind, dass es unterscheidbar und stabil ist.: Die üblichen Identifikationsmerkmale (Name, Vorname, Geburtsdatum) treffen teilweise auf mehrere Personen und können verändert oder fehlerhaft transkribiert sein. Die einheitliche und unveränderliche AHV-Nummer trägt dazu bei, diese Umstände zu verringern.Die AHV-Nummer ist ein administrativer Identifikator: Sie ist mit mehreren demografischen Merkmalen verbunden, die es ermöglichen, eine Person zu identifizieren, wie zum Beispiel: Familienname(n) und Ledigname, Vorname(n), Geburtsdatum, Geschlecht, Staatsangehörigkeit(en), Name und Vorname der Eltern, Geburtsstaat und Geburtsgemeinde.

Wenn sich diese Merkmale im Laufe des Lebens einer Person ändern, stellt die Zentrale sicher, dass die Verbindung zwischen der AHV-Nummer und den Merkmalen der Person gültig bleibt.

Die AHV-Nummer setzt sich aus folgenden Elementen zusammen:
- Stellen 1 bis 3: das Präfix «756» ist die Kodifikation des ausgebenden Landes (Schweiz) nach der Norm ISO 3166-numeric.
NB: Das Präfix ist unveränderlich. Ausnahmslos alle ausgegebenen AHV-Nummern beginnen mit «756». - Stellen 4 bis 12: eine Zufallszahl im Bereich zwischen 0 und 999 999 999, die bei der Zuweisung einer AHV-Nummer aus den noch nicht verbrauchten Zahlen gezogen wird.
- Stelle 13: aus den ersten 12 Ziffern berechnete Prüfziffer gemäss der Norm EAN-13. Für weitere Informationen: Wegleitung über Versicherungsausweis und individuelles Konto (WL VA/IK), Anhang 7.
Die AHV-Nummer ist ein «nicht sprechender» Identifikator: Die alleinige Kenntnis der AHV-Nummer liefert keine Informationen über die Person.
- Stellen 1 bis 3: das Präfix «756» ist die Kodifikation des ausgebenden Landes (Schweiz) nach der Norm ISO 3166-numeric.
Allgemein:
Die AHV-Nummer wird Personen, die in der Schweiz wohnen oder arbeiten, schnellstmöglichst zugeteilt:
- Bei Geburten in der Schweiz wird die AHV-Nummer innerhalb weniger Tage zugeteilt.
- Personen, die eine Aufenthaltsbewilligung erhalten (ausgenommen Kurzaufenthaltsbewilligungen), wird von den Migrationsbehörden direkt eine AHV-Nummer zugeteilt.
- Bei Geburten von Schweizerinnen und Schweizern im Ausland wird die AHV-Nummer schnell zugeteilt, sofern die Eltern bei der örtlichen Schweizer Vertretung registriert sind.
Die Zuteilung der AHV-Nummer erfolgt automatisch (elektronische Meldungen des Personenstands-, Migrations- und Auslandschweizerregister an die Zentrale Ausgleichsstelle), ohne dass die Person oder eine Behörde etwas unternehmen müssen.
Allgemein:
Die AHV-Nummer bleibt mit einer einzigen Person verbunden und ist unbegrenzt gültig, sofern keine späteren Fehlern entdeckt werden.
Einzelfälle:
In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass zwei Personen dieselbe AHV-Nummer haben. In diesem Fall wird die AHV-Nummer annulliert und jede Person erhält eine neue AHV-Nummer. Es kann auch vorkommen, dass eine Person zwei AHV-Nummern hat. In diesem Fall wird eine der AHV-Nummern deaktiviert und die andere wird zur Haupt-AHV-Nummer der Person.
Nur in diesen beiden Ausnahmefällen wird eine Statusänderung der AHV-Nummer vorgenommen.
Annullierte oder deaktivierte Nummern werden niemals zur Identifizierung einer anderen Person wiederverwendet, um Fehler zu vermeiden.Die Zentrale Ausgleichsstelle veröffentlicht regelmässig eine Liste der deaktivierten oder stornierten Nummern.
- A. Sozialversicherungen
- B. Bevölkerungsstatistik Schweiz
- C. Bildungsstatistik Schweiz
- D. Leistungsabrechnung im Gesundheitswesen
- E. Indirekt in der elektronischen Patientenakte
- F. Weitere Verwaltungsbereiche, beispielerweise Steuerverwaltungen, Landesverteidigung, berufliche Vorsorge, Strafregister
Die Zentrale Ausgleichsstelle hat folgende Aufgaben:
- Erstvergabe der Identifikatoren AHV-Nummer; und
- deren unbefristete Verwaltung;
- Bekanntgabe der AHV-Nummer an systematische Benutzer;
- Bereitstellung von Informationen und Hilfen für systematische Benutzer für eine zuverlässige, korrekte und ordnungsgemässe Verwendung der AHV-Nummer.
In besonderen Verwendungsbereichen kann die Zentrale Ausgleichsstelle Drittorganisationen beiziehen und ihre Befugnisse ganz oder teilweise an diese übertragen.
Die Regeln sind in Kapitel 5.1 Regeln für die Verwaltung der AHV-Nummer im Dokument «UPI – handbook» beschrieben, das Unique Person Identification (UPI) verfügbar ist.