Informationen zu AHV-Zahlungen nach Russland und Belarus
Aufgrund internationaler Rahmenbedingungen kann es bei Rentenzahlungen in bestimmte Länder zu Einschränkungen kommen. Die ZAS informiert über die aktuelle Situation.
In Zusammenarbeit mit unserem Bankpartner konnte eine Lösung gefunden werden, sodass die Rentenzahlungen nach Russland und Belarus seit Juli 2026 wieder erfolgen können.
Für die grosse Mehrheit der Rentenbeziehenden sind keine weiteren Schritte erforderlich. Nur in wenigen Ausnahmefällen, in denen eine Auszahlung weiterhin nicht möglich ist, sucht die Schweizerische Ausgleichskasse (SAK) gemeinsam mit den betroffenen Personen nach einer geeigneten Lösung. So können die Betroffenen der SAK bei Bedarf die Angaben zu einem gültigen persönlichen Bankkonto mitteilen, das internationale beziehungsweise aus der Schweiz stammende Zahlungen empfangen kann und keinen Sanktionen unterliegt.
Weiterführende Informationen finden Sie in unserem aktualisierten Faktenblatt:
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