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Veröffentlicht am 3. Oktober 2018

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung von Software und Anwendungen der ZAS

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Nutzung von Software und Anwendungen, die für die Bedürfnisse der Zentralen Ausgleichsstelle (ZAS) entwickelt und den Durchführungsstellen der ersten Säule während der gesamten Laufzeit der Schutzdauer der damit verbunden Rechte unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden.